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Recht Und Ethik

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Recht Und Ethik

Nachdem Kant seine Moralphilosophie in den beiden Grundlegungsschriften der 1780er Jahre - der Grundlegung zur Metaphysik der Sitten von 1785 und der Kritik der praktischen Vernunft von 1788 - zunächst nur begründet hat, arbeitet er diese in der Metaphysik der Sitten (1797) zum System aus. Im Zentrum der drei Einleitungen des Werkes steht dabei die Opposition von Rechtspflichten und Tugendpflichten. Daneben differenziert Kant nunmehr aber auch die Gesetzgebung der reinen praktischen Vernunft in eine juridische und eine ethische; dieser Differenzierung verdankt die Spätschrift ihre Zweiteilung in Recht und Ethik. 

Die beiden Unterscheidung sind keineswegs identisch. Entspringen doch Kant zufolge Rechtspflichten sowohl der juridischen als auch der ethischen Gesetzgebung, während Tugendpflichten allein in der ethischen Gesetzgebung wurzeln. Allerdings sind die Kriterien, welche Kant bemüht, um Rechts- und Tugendpflichten voneinander abzugrenzen, teilweise dieselben wie die, anhand derer er die juridische und ethische Gesetzgebung voneinander abhebt. Die vorliegende Studie geht der Frage nach, wie diese für Kants System der Moralphilosophie zentralen Unterscheidungen zu verstehen sind, wie Kant sie begründet und wie sie zusammenhängen.

Nachdem Kant seine Moralphilosophie in den beiden Grundlegungsschriften der 1780er Jahre - der Grundlegung zur Metaphysik der Sitten von 1785 und der Kritik der praktischen Vernunft von 1788 - zunächst nur begründet hat, arbeitet er diese in der Metaphysik der Sitten (1797) zum System aus. Im Zentrum der drei Einleitungen des Werkes steht dabei die Opposition von Rechtspflichten und Tugendpflichten. Daneben differenziert Kant nunmehr aber auch die Gesetzgebung der reinen praktischen Vernunft in eine juridische und eine ethische; dieser Differenzierung verdankt die Spätschrift ihre Zweiteilung in Recht und Ethik. 

Die beiden Unterscheidung sind keineswegs identisch. Entspringen doch Kant zufolge Rechtspflichten sowohl der juridischen als auch der ethischen Gesetzgebung, während Tugendpflichten allein in der ethischen Gesetzgebung wurzeln. Allerdings sind die Kriterien, welche Kant bemüht, um Rechts- und Tugendpflichten voneinander abzugrenzen, teilweise dieselben wie die, anhand derer er die juridische und ethische Gesetzgebung voneinander abhebt. Die vorliegende Studie geht der Frage nach, wie diese für Kants System der Moralphilosophie zentralen Unterscheidungen zu verstehen sind, wie Kant sie begründet und wie sie zusammenhängen.

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Nachdem Kant seine Moralphilosophie in den beiden Grundlegungsschriften der 1780er Jahre - der Grundlegung zur Metaphysik der Sitten von 1785 und der Kritik der praktischen Vernunft von 1788 - zunächst nur begründet hat, arbeitet er diese in der Metaphysik der Sitten (1797) zum System aus. Im Zentrum der drei Einleitungen des Werkes steht dabei die Opposition von Rechtspflichten und Tugendpflichten. Daneben differenziert Kant nunmehr aber auch die Gesetzgebung der reinen praktischen Vernunft in eine juridische und eine ethische; dieser Differenzierung verdankt die Spätschrift ihre Zweiteilung in Recht und Ethik. 

Die beiden Unterscheidung sind keineswegs identisch. Entspringen doch Kant zufolge Rechtspflichten sowohl der juridischen als auch der ethischen Gesetzgebung, während Tugendpflichten allein in der ethischen Gesetzgebung wurzeln. Allerdings sind die Kriterien, welche Kant bemüht, um Rechts- und Tugendpflichten voneinander abzugrenzen, teilweise dieselben wie die, anhand derer er die juridische und ethische Gesetzgebung voneinander abhebt. Die vorliegende Studie geht der Frage nach, wie diese für Kants System der Moralphilosophie zentralen Unterscheidungen zu verstehen sind, wie Kant sie begründet und wie sie zusammenhängen.

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